Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 weBOUND marketing e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten für die gesamte Geschäfts- bzw. Rechtsbeziehung zwischen der Agentur und ihren Kunden; dies gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern (iSd § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz) anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Die jeweils maßgeblichen AGB können sich im Lauf der Geschäfts- bzw Rechtsbeziehung jeweils ändern, diesbezüglich gilt Punkt 1.4.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt in Bezug auf sämtliche Inhalte der AGB.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchsetzbar und/oder ungültig sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen und/oder die verbleibenden, mit dem Kunden geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung, die wirtschaftlich dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Alle zwischen der Agentur und Geschäftspartnern (einschließlich Kunden) einzelvertraglich vereinbarten Vertragsinhalte gehen diesen AGB im Falle etwaiger Widersprüchlichkeiten vor.
1.8 Nichts in den AGB oder den im Einzelnen vereinbarten Verträgen zwischen der Agentur und ihren Kunden (einschließlich etwaiger Agenturverträge) ist so auszulegen, dass sich daraus eine Verpflichtung der Agentur ergäbe, gegen für sie wirksame Gesetze oder Verordnungen, z.B. Datenschutzrecht, zu verstoßen. Vertragliche Bestimmungen bzw. Bestimmungen der AGB sind in derartigen Fällen insoweit unwirksam.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. facebook, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren jeweiligen Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kontrollierbare bzw. kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte aus welchem Grund auch immer entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar grundsätzlich von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch kann auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte erfolgen. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit und Resourcen in Anspruch nehmen, so dies überhaupt möglich ist. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. Der Agentur können gegenüber dem Kunden keine wirksame Verpflichtungen entstehen, die gegen Nutzungsbedingungen der Anbieter verstoßen oder nicht im Einklang mit diesen erfüllt werden können.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der (potentielle) Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss eines individuellen Vertrags (z.B. Agenturvertrag) nach, so gelten nachstehende Regelungen:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein ggf. konkludent abgeschlossenes Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertragsverhältnis liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der auf den Kunden zugeschnittene Erstanalyse, Beratung und Angebotserstellung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe (im Sinne des Urhebergesetzes) erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept kann darüber hinaus werberelevante Ideen und/oder Vorschläge und/oder Initiativen und/oder Entwürfe (kurz „Ideen“) enthalten, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen naturgemäß am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes oder sonst für ihn vorbereiteten oder ihm präsentierten kreativen Ideen (inkl. Werbeideen) außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation und/oder ersten Übermittlung per E-Mail unter Anführung von Bescheinigungs bzw. Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der (potentielle) Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer im Einzelfall einvernehmlich und angemessen festzulegenden Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden, Verwaltung von Daten
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im zwischen Kunde und Agentur abzuschließenden Agenturvertrag oder, vor Abschluss des Agenturvertrags, aus der Absprache zwischen Agentur und Kunden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Ideen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.4 Der Kunde stellt der Agentur alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Dokumente spätestens auf Anfrage der Agentur kostenfrei zur Verfügung, die diese sinnvollverweise für ihre Tätigkeit benötigt.
4.5 Verwendet der Kunde die von der Agentur zur Verfügung gestellten Produkte nicht binnen angemessener Frist und/oder wie mit der Agentur vereinbart, besteht keine Verpflichtung der Agentur zur kostenfreien Aktualisierung dieser Arbeitsprodukte und keine Haftung der Agentur hinsichtlich zwischenzeitlich geänderter Umstände.
4.6 Alle von der Agentur für ihre Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Ende des relevanten Agenturvertrags vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung hin ausgehändigt, andernfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Ermessen der Agentur vernichtet. Die genannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Etwaige Kosten der Zusammenstellung von Daten bzw. der vorgenannten Unterlagen, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie die in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde und ersetzt diese Kosten gegebenenfalls der Agentur auf deren Aufforderung hin.
4.7 Der Kunde hat sich in Bezug auf die genutzten Werbeplattformen selbst über seine Rechte und Pflichten gegenüber diesen Werbeplattformen und die einschlägigen Policies bzw Richtlinien zu informieren. Die Agentur trifft keine Informations- bzw. Aufklärungspflicht. Etwaige freiwillige Auskünfte der Agentur, sowie Newsletter, werden lediglich freiwillige zur Verfügung gestellt und die Agentur übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
4.8 Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann die Agentur sofort vernichten.
4.9 Die Agentur und ihre Kunden behandeln ihre Zusammenarbeit und die in deren Rahmen jeweils übermittelten Informationen vertraulich, soweit nicht deren Weitergabe oder Veröffentlichung offenkundig bezweckt oder freigegeben ist.
5. Termine
5.1 Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernde Richtwerte und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat und/oder nicht in ihrer Sphäre liegen, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei einem Auftragsvolumen, das sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
6.6 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt bzw. im Einklang mit den auf der Honorarnote angegebenen Zahlungsmodalitäten und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur (Eigentumsvorbehalt).
6.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen (Terminsverlust). Dasselbe gilt bei vereinbarter Ratenzahlung bei nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen.
6.8 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
6.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen.
6.10 Die Agentur ist berechtigt, Honorarerhöhungen angemessen vorzunehmen, wenn sich ihr Aufwand aufgrund äußerer Umstände erhöht.
6.11 Für dringliche Tätigkeiten an Wochenenden oder Feiertagen, die zu diesen Zeiten wegen auf Kundenseite liegenden Gründen von der Agentur verrichtet werden, kann die Agentur einen Aufschlag im Entgelt in Rechnung stellen. Die Agentur kann außerdem unverhältnismäßigen Aufwand für Kommunikation mit und Anfragen des Kunden in Bezug auf den Auftragsumfang gesondert in Rechnung stellen und weist den Kunden gegebenenfalls vorab darauf hin.
6.12 Vom Entgelt der Agentur sind Kosten oder Gebühren für Werbeplattformen nicht umfasst, diese trägt der Kunde selbst oder erstattet sie der Agentur, wobei der Entgeltanspruch der Agentur unberührt bleibt.
7. Eigentumsrecht und Urheberrecht
7.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum bzw. geistigen Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars (ausschließlich) das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich oder des vorab vereinbarten Rahmens nutzen (z.B. bei internationalen Kunden). Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so darf dies nur mit Zustimmung der Agentur erfolgen und beruht, sofern nicht anders vereinbart, auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
7.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Rechteübertragung schließt sohin nicht das Änderungs- oder Bearbeitungsrecht in Hinblick auf Leistungen der Agentur mit ein. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet, ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
7.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
7.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
7.5 Für Nutzungen gemäß Punkt 7.4. steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen (Agentur-)Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu, in Ermangelung eines vertraglich festgelegten Entgelts ein angemessenes unverkürztes Honorar. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel dieser Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
7.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
7.7 Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, die die Agentur in die vertragsmäßige Tätigkeit eingebunden hat, z.B. Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, z.B. von Darstellern, Sprechern, Models, kann die Agentur grundsätzlich in jenem Umfang an den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist und wie sie der Agentur selbst von Seiten des betreffenden Dritten übertragen wurden. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) unsachgemäß beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf nach bestem Wissen hinweisen, kann aber die Rechteübertragung durch Dritte gewährleisten.
7.8 Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
8. Kennzeichnung und Eigenwerbung
8.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Insbesondere darf die Agentur bzw – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der Urheber ihren/seinen Namenszug oder ihr/sein Logo, ihre/seine Firma oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf den Werbemitteln des Kunden dezent und nach Abstimmung mit dem Kunden platzieren. Es besteht das Recht zur Urhebernennung.
8.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Der Agentur ist es zudem gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen, das Vertragsende gilt insofern nicht als Widerruf der Zustimmung des Kunden.
9. Gewährleistung
9.1 Sofern einzelvertraglich und im Folgenden nicht abweichend geregelt, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
9.2 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen und verwirkt. Allenfalls geltende, gesetzliche kürzere Fristen gehen der vorgenannten Acht-Tages-Frist vor (z.B. Frist für Mängelrügen nach § 377 Abs 1 UGB). Weitere gesetzliche Folgen einer verspäteten Mängelrüge bleiben unberührt.
9.3 Nimmt die Agentur eine etwaige gewährleistungsrechtliche Verbesserung vor, obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
9.4 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Rahmen der ihr zumutbaren, verfügbaren Mittel und Kompetenzen verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit und/oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die gesetzliche Vermutung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
9.6 Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Produkts durch die Agentur an den Kunden. Dadurch liegt ein Mangel in einer Leistung der Agentur sohin nicht vor, wenn der Kunde diese verspätet verwendet und deren Nutzbarkeit oder Nutzen aufgrund zwischenzeitlich geänderter Umstände beeinträchtigt ist.
10. Haftung und Produkthaftung
10.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
10.2 Jegliche Haftung der Agentur für Forderungen (einschließlich Regresshaftung), die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie vernünftigerweise nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
10.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
10.4 Der Kunde hält die Agentur schadlos für Schäden und Nachteile, die die Agentur in Folge von Rechtsverletzungen des Kunden sowie Verstöße des Kunden gegen Policies und Richtlinien von Werbeplattformen erleidet.
11. Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen Kunde und Agentur, sowie alle daraus abgeleiteten wechselseitigen vertraglichen und außervertraglichen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
12.2 Gerichtsstand ist das sachliche zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Die Agentur ist jedoch in eigenem Ermessen berechtigt, als Gerichtsstand das sachliche zuständige Gericht am Sitz des Kunden zu wählen (einseitiger Wahlgerichtsstand).
13. Datenschutz
13.1 Einwilligungserklärungen
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen oder unternehmensbezogene Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an hello @ weboundmarketing.com widerrufen werden sowie durch den Klick auf „Abmelden“ oder „Unsubscribe“. Dies ist in der Regel am Ende jedes Newsletters zu finden- reguläre Emails, die zur alltäglichen Kommunikation und Auftragsverarbeitung genutzt werden, sind davon ausgeschlossen.
13.2 Automatische Datenspeicherung
Beim Besuch dieser Webseite, etwa beim Abrufen dieser AGB, und allgemein beim Besuch von Webseiten der Agentur, werden automatisch Informationen generiert und gespeichert.
Wenn Webseiten der Agentur besucht werden, so wie aktuell, speichert ein Webserver (Computer auf dem die jeweilige Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie die IP-Adresse des Gerätes des Besuchers, die Adressen der besuchten Unterseiten, Details zu dem verwendeten Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge, usw.) und Datum sowie Uhrzeit.
Die Agentur nutzt diese Daten nicht und gibt sie in der Regel nicht weiter, behält sich allerdings vor, dass diese Daten beim Vorliegen bei Rechtsverstößen zu ihren Lasten oder Eingriffen in ihre Rechtssphäre, von ihr oder etwaigen Beratern oder Vertrauenspersonen eingesehen bzw. an diese weitergegeben werden.
13.3 Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten, die insb. unter folgende Datenkategorien fallen:
- Name/Firma,
- Beruf,
- Geburtsdatum,
- Firmenbuchnummer,
- Vertretungsbefugnisse,
- Ansprechperson,
- Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
- Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
- Bankverbindungen, Kreditkartendaten, sowie
- UID-Nummer.
Webseitenbesucher und (potenzielle) Kunden stellen diese Daten (freiwillig) der Agentur zur Verfügung und die Agentur verarbeitet diese Daten auf Grundlage deren Einwilligung zu folgenden Zwecken:
- Betreuung des Kunden, sowie
- für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).
Der (potenzielle) Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Agentur die betreffenden Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten darf.
Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: hello @ weboundmarketing . com .
Die von (potenziellen) Kunden bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann die Agentur den Vertrag mit dem (potenziellen) Kunden nicht abschließen bzw. erfüllen.
Die Agentur speichert die betreffenden Daten bis zur schriftlichen Verständigung, dass diese aus unserem System gelöscht werden müssen, längstens jedoch bis eine Löschungspflicht sich gesetzlich ergibt.
Für diese Datenverarbeitung zieht die Agentur nach eigenem Ermessen Auftragsverarbeiter heran.
Die Agentur gibt Daten insb. an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien in verschiedener Intensität weiter: Geschäftsführung, Mitarbeiter, Steuerberater, Banken, Webhoster, Finanzamt, Anbieter von Newsletterempfängern, CRM & Projekt-Management-Software-Anbieter.
Von der Agentur erhaltene Daten werden (zumindest zum Teil) überdies auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet, und zwar in den USA. Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO.
Die Agentur ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: hello @ weboundmarketing . com
13.4 Rechtsbelehrung
(Potenziellen) Kunden stehen gegenüber der Agentur in Bezug auf ihre Daten grundsätzlich insb. die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu.
Falls (potenzielle) Kunden vermuten, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst verletzt worden sind, können sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.
In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
13.5 Bestätigung
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Agenturvertrag, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.
Mehr zum Datenschutz in Bezug auf diese Webseite kann unter Datenschutz für Webseitenbesucher nachgelesen werden.
Siehe weiterführend: WKO.at
Österreich, Mai 2020